Durch den Kauf der Partitur ist der Erwerbende ermächtigt, die Noten für seinen Verein/Chor zu vervielfältigen. Die Noten werden daher grundsätzlich als "PDF-Datei" mit Rechnung versendet. Bei jeglicher Art öffentlicher Auftritt ist Meldung an die Urheberrechtsgesellschaft des jeweiligen Landes zu erstatten.